Meldestelle / Hinweisgeberschutz

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Meldestelle bei der WKI

Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes hat die WKI eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Ihnen offen, wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der WKI haben oder solche vermuten. Sie können Hinweise per E-Mail (meldung.wki@hinweisgeberschutzstelle.com )
oder per Post (Meldestelle WKI, Feldtmannstr. 147, 13088 Berlin ) oder per Telefon ( 030 / 92046 240 ) abgeben.

Datenschutzbestimmungen

Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind gemäß § 10 HinSchG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens (§ 11 Abs. 5 HinSchG). Eine Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihre Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern.